§1 Trainingsangebot

(I) Die Mitgliedschaft berechtigt zum vereinbarungsgemäßen Besuch im eingeschriebenen Kursprogramm.

(II) Das Trainingsangebot richtet sich dabei nach dem aktuellen Stunden- und Terminplan unter seong-taekwondo-harburg.de.

(III) An Feiertagen findet im Regelfall kein Unterricht statt.

(VI) Seong behält sich vor, bei Betriebsurlaub keinen Unterricht anzubieten.

(V) Kann der Unterricht Vor-Ort nichtangeboten werden (z.B. durch höhere Gewalt, Instandhaltung, aufgrund staatlicher Anordnung) stellt Seong ein alternatives Trainingsangebot zur Verfügung, z.B. Onlinestunden, Freiluft-Training.

 

§2 Schulordnung, Haftung

(I) Für den Verlust mitgebrachter Kleidung und Wertgegenstände haftet Seong nur bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(II) Sachbeschädigung in der Übungshalle oder in den Umkleideräumen werden auf Kosten des Verursachers behoben.

(III) Jeder Teilnehmer ist zur Einhaltung der Schulordnung verpflichtet. Einsicht unter Schulordnung. Unkameradschaftliches Verhalten gegenüber den anderen Mitgliedern oder der Trainingsleiter, sowie Verstöße gegen die Regeln des Anstandes können die sofortige Kündigung der Mitgliedschaft seitens Seong zur Folge haben.

(IV) Als Trainingsbekleidung ist der Trainingsanzug (Dobok) mit dem Logo der Seong Kampfkunstschule vorgeschrieben.

(V) Zu speziellen Anlässen und Sondertrainings (zB Functional Stretch, Akrobatik, Sommertraining,

 Trainingslager) kann die Bekleidungsordnung aus Abs. IV aufgehoben werden.

 

§3 Beitragszahlung

(I) Der Unterrichtsbeitrag wird zum 3. Kalendertag des Monats abgebucht.

(II) Für Rücklastschriften, die vom Zahlungspflichtigen zu vertreten sind, werden pauschal 5€ Bearbeitungsgebühr berechnet.

(III) Bei einer vorübergehenden Unmöglichkeit des Vor-Ort Trainings gemäß §1 Abs. 4 wird ein geeignetes Alternativprogramm angeboten. Die Pflicht zur Beitragszahlung bleibt bestehen.

(IV) Eventuelle Schließzeiten gemäß Terminkalender sind im Beitrag eingepreist und berechtigen nicht zur anteiligen Rückforderung.

 

§3a Starterpaket

(I) Bei Anmeldung erhält das Neumitglied ein Starterpaket, das neben dem Anzug, die 1. Prüfung, sowie die Onboarding Gebühren enthält.

(II) Die Kosten für das Starterpaket werden einmalig zusammen mit der ersten Beitragszahlung abgebucht.

 

 

§4 Prüfungsgebühren

(I) Die Prüfungsgebühren zum Erreichen des nächsten Gurtgrades richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung des Verbands:

Für Prüfungen, die vom Verband oder einem für eine Prüfung (Schulprüfung)
eingeladenen Verbandsprüfer durchgeführt werden, sind folgende Prüfungssätze
verbindlich:
Prüfung zum 10. Kup (im Starterpaket enthalten)
Prüfung zum 9. Kup bis zum 5. Kup 40,-- €
Prüfung zum 4. Kup bis zum 1. Kup 70,-- €
Prüfung zum 1. Dan 150,-- €
Prüfung zum 2. Dan 200,-- €
Prüfung zum 3. Dan 250,-- €
Prüfung zum 4. Dan 300,-- €
Prüfung zum 5. Dan 350,-- €
Prüfung zum 6. Dan 400,-- €
Prüfung zum 7. Dan 450,-- €
Prüfung zum 8. Dan 500,-- €
Prüfung zum 9. Dan kostenfrei

(II) Die Prüfungsgebühren werden nach bestandener Prüfung per Lastschrift eingezogen, mit der nächsten Beitragszahlung. Eine nicht bestandene Prüfung wird nicht berechnet.

 

§5 Buchhaltung, Vertragswesen

(I) Seong behält sich vor für Vertragswesen, Forderungsmanagement und Buchhaltung auf einen externen Zahlungsdienstleister zu verlagern.

(II) Für entsprechende Anfragen erreichen Sie aktuell die Abrechnungsstelle über info@seong-taekwondo-harburg.de

 

 

§6 Beendigung der Mitgliedschaft

(I) Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen. Eine Email  genügt der Schriftform. Eine mündliche oder sonstige Bekanntgabe bei den Übungsleitern ist nicht ausreichend.

(II) Die Mitgliedschaft hat eine 24monatige Rahmenlaufzeit mit garantiert gleichbleibendem Beitrag.

(III) Während der Rahmenlaufzeit stehen dem Mitglied, gemäß seines 3-Monats Vertrages, vorzeitige Kündigungstermine zu. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei 4 Wochen zum nächsten Termin.

(IV) Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft nach Ablauf der Rahmenlaufzeit automatisch zu den gesetzlich vorgeschriebenen Regularien und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.